Hinweisgeberschutzgesetz


Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit, darauf hinzuweisen.
Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“, denn das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt Unternehmen die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. 
Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen sowie regel- und normenbasierten Unternehmenskultur bei.

Sie möchten mehr wissen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen: 

FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
 

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