Offene Hilfen für 
Menschen mit Behinderung

SCHULBEGLEITUNG

Schulbegleitung

Teilhabeassistentinnen und Teilhabeassistenten sind Personen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Schülerinnen und Schüler mit körperlicher, geistiger oder seelisch-emotionaler Behinderung im Schultag begleiten. Weitere gängige Berufsbezeichnungen sind Schulbegleiter*in, Integrationshelfer*in, Schulassistent*in oder Individualbegleiter*in.

Bei einer Teilhabeassistentin oder einem Teilhabeassistenten kann es sich entweder um eine pädagogische Fachkraft (Studium und/oder Ausbildung) oder aber auch um eine angelernte Kraft, sowie um FSJ-Kräfte handeln, welche sich um eine Schülerin bzw. Schüler kümmern.

Der Bedarf der Hilfe ermitteln das Jugendamt (Eingliederungshilfe) und die Eltern. Dabei werden bestimmte Hilfeplanziele bzw. Handlungsziele festgelegt, welche die Richtschnur für das Team „Teilhabeassistenz und Schüler“ ergeben, so dass eine erfolgreiche Teilhabe in der Schule gewährleistet werden kann.

Der Bewilligungszeitraum liegt meist bei einem Schuljahr. Die Personensorgeberechtigten sollten stets darauf achten, dass sie frühzeitig den Antrag auf Weiterbewilligung dem Jugendamt abgeben, das darf auch gerne mündlich geschehen.

Damit die Hilfe garantiert ist, muss die Teilhabeassistenz gegen Ende des Bewilligungszeitraumes einen Bericht schreiben, welchen sie mit den Eltern und dem Kind gemeinsam besprechen. Danach wird dieser Grundlage für ein Hilfeplangespräch bzw. Entwicklungsgespräch sein.

 


Wir bieten folgende Hilfe und Unterstützung:

Zum Beispiel Strukturierungshilfen, Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Impulsgebung und Aufmerksamkeitslenkung, Gestaltung eines individuellen Lerntempos mit angemessenen Ruhepausen, Aufbau der Frustrationstoleranz und Impulskontrolle.

Zum Beispiel beim Erlernen und der Nutzung nonverbaler Kommunikationssysteme, unterstützender Kommunikation sowie Förderung der verbalen Kommunikation, sodass der Schüler/ die Schülerin lernt, sich aktiv am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen.

Zum Beispiel Hilfen und Anleitung im sozialen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit Lehrerinnen und Lehrern, Unterstützung in Krisensituationen, Stärkung des Selbstwertgefühls und der Eigenständigkeit, sodass der Schüler/ die Schülerin lernt, Konflikte selbstständig zu lösen und das eigene Handeln zu hinterfragen.

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter informieren unter anderem nach Bedarf über die Beeinträchtigung des Kindes/Jugendlichen und den angemessenen Umgang damit.
Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Lehrerschaft und der Teilhabeassistenz statt, sodass die Teilhabe optimal umgesetzt werden kann. Das Vernetzen des Helfersystems ist hierbei sehr wichtig, z.B. das Abstimmen mit Förderlehrern oder auch mit Logopäden, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Ärzten, usw.

Kontakt

Offene Hilfen für Menschen mit Behinderung


Nibelungenstr. 164
68642 Bürstadt
Telefon: 06206-9877122 
Fax. 06206-9877120
Email: Offene.Hilfen(at)awo-bergstrasse.de

Ansprechpartnerin / Fachbereichsleitung
Frau Manuela Antes