Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Hilfen für junge Volljährige
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß § 27 i. V. m. § 30 SGB VIII
sowie
Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII in Ausgestaltung § 30 SGB VIII
Die Hilfe richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen und junge Volljährige, deren psychische und/oder physische Entwicklung durch problematische Familienbeziehungen oder -strukturen gefährdet oder geschädigt ist und die deshalb eine längerfristige Unterstützung bei der Lösung von unterschiedlichen Entwicklungsproblemen benötigen.
Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe kann auch einen präventiven Charakter haben, um Fremdunterbringung zu vermeiden.
Diese Hilfe ist notwendig und geeignet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- die in ihrem bisherigen Lebensbereich nicht mehr angemessen gefördert werden können
- die lernen sollen, ihr Handeln sowie daraus resultierende Konsequenzen einzuschätzen, um daraus wieder entsprechende Handlungsschritte abzuleiten
- die bei der Bewältigung persönlicher Krisen und der Gewinnung neuer Perspektiven pädagogische Unterstützung benötigen und wünschen
- die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden wollen
- mit psychischen bzw. psychosozialen Problemen
- mit Schwierigkeiten im Zusammenleben mit der Familie
- mit Schwierigkeiten im schulischen Bereich
Gründe der Hilfeaufnahme sind oft:
- Integrationsprobleme nach (teil-) stationären Erziehungshilfen
- Vermeidung von Fremdunterbringung
- Erziehungsprobleme
- Familiäre Konflikte bzw. Konflikte im familiären und sozialen Umfeld
- Schulprobleme
- Schwierigkeiten in der Gestaltung von Freizeit- und Sozialkontakten
- Familiäre Belastungen, z.B. durch Krankheit, Suchterkrankung, Behinderung
Kontakt
Kinder- und Jugendhilfe
Nibelungenstr. 164
68642 Bürstadt
Telefon 06206-9877121
Fax 06206-9877120
Email: KJH(at)awo-bergstrasse.de
Ansprechpartnerin / Fachbereichsleitung
Frau Nicole Hascher