Ambulante Hilfen zur Erziehung
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Jeder junge Mensch hat ein Rechtauf Förderung seiner Entwicklung,so dass er sich zu einer eigenver-antwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit entwickelnkann(§1 SGB VIII) |
Nicole Hascher Leitung Kinder- und Jugendhilfe |
Die Erreichung dieses Ziels kann zum Problem werden, wenn auf dem Weg Schwierigkeiten auftreten, die man nicht mehr alleine bewältigen kann.
Häufige Anlässe für unsere Angebote sind:
Um unsere Angebote wahrnehmen zu können, ist ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt notwendig. Die Finanzierung der Angebote wird durch das Jugendamt gesichert.
Sie sind interessiert, benötigen weitere Infos oder Unterstützung bei den Anträgen?
Wir freuen uns auf ihren Anruf oder ihre E-Mail. |
Download:
Flyer: |